Wen während einer langen Autofahrt eine bleierne Müdigkeit überfällt, hält besser für ein kurzes Nickerchen auf dem Parkplatz an, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen. Oder besser noch: Auf dem Weg in den Urlaub lässt sich jede Menge Geld sparen, wenn statt im Hotelbett für ein oder zwei Nächte im Auto geschlafen wird. Doch ist es nicht verboten oder vielleicht sogar ungesund, im Auto zu nächtigen? Diese und andere Fragen rund ums Schlafen im Auto klären wir hier.
Inhalt des Artikels
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Das Wichtigste in aller Kürze
- In Deutschland ist es nicht verboten, im Auto zu schlafen
- Selbstverständlich muss das Auto für ein Schläfchen dort abgestellt werden, wo das Parken auch erlaubt ist
- Schlafen im Auto ist nicht gefährlich – kann aber ohne ausreichende Belüftung unangenehm werden
Darf man überhaupt im Auto schlafen?
Wer eine weite Strecke im Auto zurücklegen muss und plötzlich erste Anzeichen von Müdigkeit verspürt, sollte schleunigst eine Pause einlegen. Schließlich kann Müdigkeit am Steuer gefährlich werden, sobald sie für eine unkonzentrierte Fahrweise verantwortlich ist oder im schlimmsten Falle sogar Sekundenschlaf verursacht.
Werden die Lider am Steuer also schwer, ist es höchste Zeit, um anzuhalten und vielleicht sogar ein Nickerchen einzulegen. Doch ist ein Powernap im Auto erlaubt oder kann derjenige, der im eigenen Auto ein Schläfchen hält, vielleicht sogar bestraft werden?
Obwohl die Annahme weit verbreitet ist, es sei verboten im eigenen Auto zu schlafen, ist ein Nickerchen im eigenen PKW mit der Straßenverkehrsordnung problemlos vereinbar. Das gilt für einen kurzen Powernap genauso, wie eine echte Übernachtung im Auto.
Es ist darum rechtlich zulässig, sich ohne weiteres für ein Nickerchen im Auto gemütlich zu machen. Wer möchte, kann sogar eine oder gleich mehrere Nächte im Auto verbringen, ohne dabei gegen Gesetze zu verstoßen. Zu beachten ist dabei lediglich: Wer sein Auto abstellt, um darin ein Nickerchen zu halten, muss sich dennoch an die StVO halten. Auch für ein Schläfchen darf darum nur da gehalten oder geparkt werden, wo das Parken oder Halten nicht im Sinne des § 12 der StVO unzulässig ist.
Schlafen im Auto: ja – nur nicht zu lange
Obwohl es aus verkehrsrechtlicher Hinsicht unproblematisch ist, im Auto zu schlafen – sofern man dort parkt, wo es auch erlaubt ist – kann das Übernachten im Auto dennoch zu einem verwaltungsrechtlichen Problem werden.
Das bedeutet: Geht von dem, zum mobilen Schlafzimmer umfunktionierten Gefährt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, kann die Polizei zulässigerweise gegen den „Autoschläfer“ vorgehen.
Mit der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung “ meint das Gesetz die Gesamtheit aller ungeschriebenen Regeln, die der Einzelne in der Öffentlichkeit befolgen muss. Damit ein geordnetes Gemeinschaftsleben möglich ist, sowie sämtliche Regeln des geschriebenen Rechts eingehalten werden. Im konkreten Fall könnten die öffentliche Sicherheit und Ordnung etwa dann durch das Übernachten im PKW gefährdet werden, wenn andere dadurch gestört oder belästigt werden. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn die nähere Umgebung des Fahrzeugs als Toilette benutzt oder durch den Autoschläfer mit Müll verschmutzt wird.
Darüber hinaus gilt: Obwohl es prinzipiell keine festgelegte Höchstdauer für das Schlafen im Auto gibt, kann ein Auto nicht als dauerhafte Wohn – und Übernachtungsmöglichkeit zum Einsatz kommen. Zwar steht die StVO der Nutzung des Autos auch als längerfristige Unterkunft nicht im Wege, dennoch ist aber die in Deutschland geltende Meldepflicht zu beachten. Und diese gestattet es eben nicht, ein Auto als Wohnsitz anzumelden.
Schlafen im Auto ist nicht die bequemste Übernachtungsvariante
Wer auf einer längeren Autofahrt nur ein kurzes Nickerchen einlegen möchte, braucht hierfür selbstverständlich nicht gleich eine ganze Campingausrüstung. Meist ist es ausreichend, einfach auf einem Parkplatz anzuhalten, die Lehne des Sitzes in eine bequeme Position zu bringen und die Augen zu schließen.
Wer hingegen eine oder sogar mehrere Nächte in seinem Auto verbringen möchte, sollte etwas besser ausgerüstet sein. Ansonsten wird die Nacht im Auto schnell alles andere als erholsam.
Mehr oder weniger komfortabel lässt sich im Auto jedoch dann nächtigen, wenn die Möglichkeit besteht, die Rücksitze komplett umzuklappen. So entsteht im Fahrzeug eine recht große und ebene Fläche, die sich mit dem richtigen Equipment zu einem bequemen Nachtlager umfunktionieren lässt.
Zu den Basics fürs Auto-Camping gehören dabei insbesondere eine oder mehrere Isomatten, um bequem liegen zu können, ein Schlafsack oder eine Decke sowie ein Kissen. Ebenfalls empfehlenswert sind außerdem mehrere große Stofftücher oder Bettlaken, mit denen die Fenster des Autos verhängt werden können. Schließlich möchte doch niemand beim Schlafen im Auto von Passanten beobachtet werden.
Auf ausreichende Belüftung achten
Im Auto zu schlafen ist weder verboten noch gefährlich – allerdings kann das Erwachen ganz schön unangenehm sein, wenn nicht für eine ausreichende Belüftung des Fahrzeuginnenraums gesorgt worden ist. Bleiben die Fenster des Wagens nämlich über Nacht geschlossen, kann sich der Innenraum unangenehm aufheizen und sich Kondenswasser an den Fenstern bilden.
Das ist zwar nicht gefährlich und auch Atemnot kann sich nur dann einstellen, wenn das Nickerchen im Auto in der prallen Mittagssonne stattfindet. Dennoch dürfte aber das Aufwachen in einem feuchten und schlecht belüfteten Wagen nicht sehr angenehm sein. Sinnvoll ist es darum, ein Fenster oder das Schiebedach einen Spalt breit geöffnet zu lassen. Der Spalt sollte dabei jedoch so klein sein, dass sich hier nicht etwa ein Tier unbemerkt hindurchschieben kann.
Im Auto schlafen ist nicht überall erlaubt
Nicht in allen Ländern gelten bezüglich des Schlafens im Auto die gleichen gesetzlichen Regelungen. Während einige Länder es sogar erlauben, nach Belieben auf freien Flächen zu campen, kann man sich anderenorts schon mit einem kurzen Powernap im Auto ein Bußgeld einhandeln.
Besonders tolerant wird in Norwegen und Schweden nicht nur mit „Autoschläfern“, sondern auch mit Campern umgegangen. Schließlich gilt in diesen Ländern das sogenannte „Jedermannsrecht“, dass es erlaubt, an sämtlichen öffentlichen und nicht besonders geschützten Orten zu übernachten. Anders als in Deutschland bedeutet das, dass hier nicht nur im Auto, sondern auch in einem Camper oder in einem Zelt genächtigt werden darf.
Ganz anders sieht es hingegen in den Niederlanden, in Dänemark sowie in Portugal, Kroatien und Griechenland aus. Hier ist es nämlich gesetzlich verboten, im Auto zu schlafen! Wer in diesen Ländern außerhalb eines Campingplatzes ein Nickerchen in seinem PKW, im Wohnwagen oder im Wohnmobil hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Ähnliches gilt auch für Frankreich, Italien, die Schweiz und Österreich – hier ist es nur mit einer behördlichen Genehmigung erlaubt, im Auto zu schlafen. In der Realität dürften jedoch lediglich diejenigen, die tatsächlich in ihrem PKW übernachten, ein Bußgeld zu befürchten haben. Ein kurzes Nickerchen auf dem Parkplatz hingegen stößt meistens auf Verständnis.
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